Alle Rechte vorbehalten. Manche Rentner können sich vom Rundfunkbeitrag (Haushaltsabgabe oder früher: GEZ) befreien lassen. Nutzen Sie bitte dieses Formular. Hinweis. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.Es ist zwingend notwendig, dass aus den Nachweisen Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden.Die Dauer einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Leistungsbescheides. Antrag auf Ermäßigung des rundfunkbeitrags (§ 4 Abs. Die betroffenen Personengruppen werden nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Bundesversorgungsgesetz sowie BAföG definiert. Allerdings hängen die Voraussetzungen weniger mit Ihrem beruflichen Status als Rentner zusammen, sondern mit dem Thema Pflegebedürftigkeit und Behinderung. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden.Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beginnt mit dem Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises.
Wie Sie die Beitragsnummer herausfinden können, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.Die Beitragsnummer für den Rundfunkbeitrag, wie die GEZ offiziell heißt, benötigen Sie jedes Mal, wenn Sie den Beitragsservice kontaktieren. Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Er legt fest, wer keine Gebühren oder einen verminderten Satz zahlen muss. Um diese "GEZ-Kundennummer" herauszufinden gibt es drei Möglichkeiten: Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Befreiung + Ermäßigung Abweichend vom Grundsatz, dass für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist, können sich bestimmte Personen von der Beitragspflicht befreien lassen. 1 rBstV genannten Personen gehören. Für welche Personengruppen eine solche Ausnahmeregelung gilt, ist im § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) geregelt.